Die Regeln, die tatsächlich für den Kauf, den Besitz, die Vermietung und den Verkauf von Immobilien in Pattaya als Ausländer gelten: Eigentum (Freehold) an Eigentumswohnungen, Pachtverträge, Eigentumsurkunden, Übertragungskosten und der Hotel Act.
Ausländer können in Thailand eine Eigentumswohnung uneingeschränkt besitzen, sofern die Ausländerquote des Gebäudes (49 % der verkaufsfähigen Fläche) noch nicht ausgeschöpft ist. Grundbesitz ist ihnen hingegen nicht gestattet. Ein Haus oder eine Villa wird in der Regel über ein eingetragenes Recht am Grundstück gehalten: eine Pacht (Lease) von bis zu 30 Jahren oder ein Sap-Ing-Sith-Recht. Dieser Leitfaden von Pearl Property Pattaya erläutert die in der Praxis relevanten Gesetze: Eigentum, Eigentumsurkunden, Due Diligence, Übertragungskosten, jährliche Steuern, Vermietung und Verkauf. Außerdem erfahren Sie, welche Konstruktionen Sie meiden sollten.
Nach dem Condominium Act B.E. 2522 darf ein Ausländer eine Eigentumswohnung auf seinen eigenen Namen erwerben. Dabei gelten zwei Voraussetzungen:
Der Land Code erlaubt ausländischen Privatpersonen keinen Grundbesitz. Die wichtigsten rechtlichen Wege zu einem Haus oder einer Villa sind:
Längere Pachtverträge von bis zu 50 Jahren gibt es nach einem gesonderten Gesetz nur für Gewerbe- und Industrieimmobilien. Vorschläge für 99-jährige Wohnpachtverträge wurden wiederholt diskutiert, bislang jedoch nicht umgesetzt.
Der Erwerb von Grundstücken über eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nur dann legal, wenn die thailändischen Gesellschafter echte Investoren sind, die eigenes Kapital einbringen. Eine Gesellschaft, deren thailändische Gesellschafter lediglich „Strohmänner“ (Nominees) sind, ist nach dem Foreign Business Act und dem Land Code illegal. Beispiele sind Gesellschafter, die ihre Anteile gegen Entgelt halten, oder ein Ausländer, der die Gesellschaft über Nebenabreden oder Vorzugsaktien kontrolliert, die den thailändischen Gesellschaftern ihre tatsächlichen Rechte entziehen. Die Strafen reichen von Geldbußen über Freiheitsstrafen bis zum Zwangsverkauf des Grundstücks. Die Behörden gehen verstärkt gegen Strohmann-Gesellschaften vor; lesen Sie dazu unsere Analyse zum Vorgehen gegen Strohmann-Konstruktionen. Für die meisten ausländischen Käufer ist eine Eigentumswohnung im Freehold oder eine ordnungsgemäß eingetragene Pacht bzw. ein Sap-Ing-Sith-Recht die sicherere Wahl.
Ein Anwalt, der Ihre Interessen vertritt – nicht die des Verkäufers oder Bauträgers –, sollte Folgendes prüfen:
Sämtliche Kosten werden am Tag der Übertragung beim Grundbuchamt bezahlt. Je nach Position werden sie auf Grundlage des amtlichen Schätzwerts des Treasury Department oder des Kaufpreises berechnet:
| Kostenart | Satz | Üblicherweise getragen von |
|---|---|---|
| Übertragungsgebühr | 2 % des Schätzwerts | Verhandelbar, oft 50/50 geteilt |
| Specific Business Tax | 3,3 % des höheren Betrags aus Schätzwert oder Kaufpreis, nur wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als 5 Jahre besessen hat | Verkäufer |
| Stempelsteuer | 0,5 %, nur wenn keine Specific Business Tax anfällt | Verkäufer |
| Quellensteuer | Privater Verkäufer: progressiver Satz auf den Schätzwert. Verkaufende Gesellschaft: 1 % des höheren Werts | Verkäufer |
| Eintragung der Hypothek (bei Finanzierung) | 1 % des Darlehensbetrags | Käufer |
Bauträger von Neubauprojekten werben häufig mit „Übertragungsgebühr 50/50 geteilt“ oder übernehmen im Rahmen einer Promotion einen Teil davon. Bei Wiederverkäufen in Pattaya handeln Verkäufer mitunter eine hälftige Teilung sämtlicher Kosten aus. Maßgeblich ist stets die Regelung im Kaufvertrag – lesen Sie ihn daher vor der Unterzeichnung. Einen vollständigen Überblick einschließlich der laufenden Kosten bieten unser Leitfaden zu Immobiliensteuern in Thailand und unser Artikel Was eine Eigentumswohnung in Pattaya kostet.
Seit 2020 ersetzt der Land and Building Tax Act die frühere House and Land Tax, die 12,5 % auf den Mietwert erhob, sowie die lokale Entwicklungssteuer. Die Steuer richtet sich nach dem Schätzwert und der Nutzung der Immobilie. Wohnimmobilien werden mit niedrigen Sätzen ab 0,02 % pro Jahr besteuert. Ein qualifizierter Hauptwohnsitz kann bis zu einem Schwellenwert steuerfrei sein. Gewerbliche oder „sonstige“ Nutzung wird ab 0,3 % besteuert. Für eine typische Eigentumswohnung in Pattaya fällt die Steuer gering aus, oft zwischen einigen Hundert und einigen Tausend Baht pro Jahr.
Ein ausländischer Eigentümer kann eine Eigentumswohnung im Freehold an einen anderen Ausländer verkaufen, sofern die Quote des Gebäudes dies zulässt, oder an einen thailändischen Käufer. Der Verkäufer trägt in der Regel die Specific Business Tax bzw. die Stempelsteuer sowie die Quellensteuer; die Übertragungsgebühr wird nach Vereinbarung geteilt. Für die Rückführung des Erlöses verlangt Ihre Bank das Original-FET-Formular oder die Gutschriftsanzeige aus dem Kauf sowie die Verkaufsunterlagen. Deshalb ist es so wichtig, Ihre Unterlagen vom ersten Tag an aufzubewahren.
Neubauten und größere Umbauten bedürfen einer Genehmigung nach dem Building Control Act. In Pattaya wird diese von Pattaya City erteilt. Der Bebauungsplan weist jedem Gebiet eine farbige Zone zu, die Nutzung, Bebauungsgrad und Gebäudehöhe begrenzt – in Küstennähe gelten strengere Vorgaben. Wenn Sie ein Grundstück zur Bebauung erwerben, prüfen Sie Zone und Zufahrtsstraße, bevor Sie sich festlegen. Wenn Sie ein fertiges Haus kaufen, prüfen Sie, ob die Genehmigung dem tatsächlich errichteten Bau entspricht.
Eine Eigentumswohnung in ausländischem Besitz kann an Erben vererbt werden, die auch Ausländer sein dürfen, sofern die Quote dies zulässt. Erben, die die Einheit nicht halten dürfen, müssen sie innerhalb einer festgelegten Frist verkaufen. Eine Pacht geht nur dann auf die Erben über, wenn der Vertrag dies vorsieht – es kommt also auf die Formulierung an. Pearl Property empfiehlt ein separates thailändisches Testament für Vermögenswerte in Thailand, ergänzend zum Testament in Ihrem Heimatland.
Pearl Property Pattaya begleitet ausländische Käufer in Pattaya seit 2015. Bei jedem Kauf übernehmen wir Folgendes:
Für eine unabhängige rechtliche Prüfung arbeiten wir mit Lawyers for Expats Thailand zusammen. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Gesetze und Gebührensätze ändern sich, lassen Sie Ihren konkreten Kauf daher stets von einem zugelassenen thailändischen Anwalt prüfen. Sprechen Sie mit unserem Team. Wir beraten Sie auf Englisch, Deutsch, Thai, Französisch und Chinesisch.
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