Mieteinnahmen aus Pattaya werden in Thailand besteuert — und müssen trotzdem in die deutsche Steuererklärung. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die Doppelbelastung, hebt über den Progressionsvorbehalt aber Ihren deutschen Steuersatz.
“Mieteinnahmen aus Pattaya werden in Thailand besteuert — und müssen trotzdem in die deutsche Steuererklärung. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert die Doppelbelastung, hebt über den...”
Kurz beantwortet: Mieteinnahmen aus einer thailändischen Immobilie werden in Thailand besteuert — nach einem Pauschalabzug von 30 % progressiv mit bis zu 35 %. In Deutschland sind sie trotzdem anzugeben. Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1967 verhindert die doppelte Belastung, führt aber regelmäßig zum Progressionsvorbehalt: Die Einkünfte bleiben freigestellt, heben aber Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Kaum ein Thema wird beim Kauf so konsequent übergangen wie dieses. Renditeversprechen werden brutto kommuniziert, die Steuerfrage auf „das klärt Ihr Steuerberater“ verschoben. Das ist bequem, aber es verzerrt die Kalkulation — und zwar in beiden Ländern.
Wer mit 7 % Bruttorendite kalkuliert und die deutsche Progression ausblendet, rechnet sich die Anlage schön. Die ehrliche Zahl liegt deutlich darunter — und ist immer noch gut.
— Peer Johannsen, Managing Director, Pearl Property Pattaya (seit 2015)
Thailand besteuert Einkünfte, die im Land erzielt werden — unabhängig davon, wo Sie leben und welches Visum Sie haben. Für Mieteinnahmen gilt:
Für die typische Eigentumswohnung mit moderaten Mieteinnahmen bewegt sich die tatsächliche thailändische Belastung nach Pauschalabzug und Freibeträgen meist im unteren Bereich der Progression.
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip: Sämtliche Einkünfte sind anzugeben, auch solche aus Thailand. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand, in Kraft seit dem 1. Januar 1967.
Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen weist das Abkommen das Besteuerungsrecht dem Belegenheitsstaat zu — also Thailand. Deutschland stellt die Einkünfte frei, berücksichtigt sie aber beim Steuersatz. Das ist der Progressionsvorbehalt.
Vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit — die Wirkungsrichtung ist entscheidend, nicht die exakte Zahl:
| Ohne Thailand-Einkünfte | Mit Thailand-Einkünften | |
|---|---|---|
| Deutsches zu versteuerndes Einkommen | 70.000 € | 70.000 € |
| Thailändische Mieteinkünfte (freigestellt) | — | 8.000 € |
| Für den Steuersatz maßgeblich | 70.000 € | 78.000 € |
| Steuersatz wird angewandt auf | 70.000 € | 70.000 € |
| Effekt | — | höherer Satz auf das deutsche Einkommen |
Die thailändischen Einkünfte werden also nicht selbst besteuert, verteuern aber die Steuer auf Ihr deutsches Einkommen. Je näher Sie an einer Progressionsstufe liegen, desto spürbarer ist der Effekt.
Die Einkünfte gehören in die Anlage AUS der Einkommensteuererklärung. Vorhalten sollten Sie:
Wer über eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Rental-Programm vermietet, sollte auf einer jährlichen Abrechnung bestehen, die Bruttomiete, einbehaltene Kosten und Auszahlung getrennt ausweist. Eine reine Auszahlungsübersicht reicht für die deutsche Erklärung selten aus.
Nicht die Nichtangabe — sondern die Annahme, das Doppelbesteuerungsabkommen mache die Einkünfte in Deutschland irrelevant. Freistellung heißt nicht Nichterwähnung. Wer die Einkünfte weglässt, riskiert bei späterer Kenntnis des Finanzamts eine Korrektur samt Zinsen, obwohl der materielle Steuereffekt oft überschaubar gewesen wäre.
Wenn Sie dort Mieteinnahmen erzielen, grundsätzlich ja. Die Pflicht besteht unabhängig vom Visum und davon, ob Sie sich im Land aufhalten.
Erheblich. Mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht, und der Progressionsvorbehalt entfällt für die thailändischen Einkünfte. Das ist eine der wenigen Gestaltungen mit echtem Hebel — und gehört sauber geplant.
Steuerlich wie andere Mieteinnahmen. Beachten Sie aber, dass die kurzfristige Vermietung von Eigentumswohnungen in Thailand gesonderten Regeln unterliegt und in vielen Anlagen durch die Hausordnung untersagt ist.
Bei der Freistellungsmethode stellt sich die Anrechnungsfrage nicht — die Einkünfte werden in Deutschland nicht besteuert, nur beim Satz berücksichtigt. Welche Methode konkret greift, prüft Ihr Steuerberater anhand der Einkunftsart.
Veräußerungsgewinne folgen eigenen Regeln und werden ebenfalls vom Abkommen erfasst. Das Thema behandeln wir gesondert im Artikel zum Verkauf.
Vor dem Kauf lohnt eine einzige Rechnung: Ihre erwartete Nettomiete nach thailändischer Steuer, Hausgeld und Verwaltung — und daneben der Effekt auf Ihren deutschen Steuersatz. Wir liefern Ihnen die belastbaren Miet- und Kostenzahlen für die Objekte Ihrer Auswahl; die steuerliche Einordnung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Dieser Beitrag gibt den Stand Juli 2026 wieder und dient der allgemeinen Information. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar und ersetzt keine individuelle Prüfung Ihres Falls. Gesetze, Gebühren und Verwaltungspraxis in Thailand können sich ändern. Ziehen Sie für Ihre konkrete Gestaltung eine thailändische Anwaltskanzlei sowie einen Steuerberater mit Auslandsbezug hinzu. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit wird nicht übernommen.
Thailand besteuert Einkünfte, die im Land erzielt werden — unabhängig davon, wo Sie leben und welches Visum Sie haben. Für Mieteinnahmen gilt: Für die typische Eigentumswohnung mit moderaten Mieteinnahmen bewegt sich die tatsächliche thailändische Belastung nach Pauschalabzug und Freibeträgen...
Als unbeschränkt Steuerpflichtiger unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip: Sämtliche Einkünfte sind anzugeben, auch solche aus Thailand. Hier greift das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Thailand, in Kraft seit dem 1. Januar 1967. Für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen...
Vereinfacht und ohne Anspruch auf Vollständigkeit — die Wirkungsrichtung ist entscheidend, nicht die exakte Zahl: Die thailändischen Einkünfte werden also nicht selbst besteuert, verteuern aber die Steuer auf Ihr deutsches Einkommen. Je näher Sie an einer Progressionsstufe liegen, desto...
Die Einkünfte gehören in die Anlage AUS der Einkommensteuererklärung. Vorhalten sollten Sie: Wer über eine Verwaltungsgesellschaft oder ein Rental-Programm vermietet, sollte auf einer jährlichen Abrechnung bestehen, die Bruttomiete, einbehaltene Kosten und Auszahlung getrennt ausweist. Eine...
Nicht die Nichtangabe — sondern die Annahme, das Doppelbesteuerungsabkommen mache die Einkünfte in Deutschland irrelevant. Freistellung heißt nicht Nichterwähnung. Wer die Einkünfte weglässt, riskiert bei späterer Kenntnis des Finanzamts eine Korrektur samt Zinsen, obwohl der materielle...
Wenn Sie dort Mieteinnahmen erzielen, grundsätzlich ja. Die Pflicht besteht unabhängig vom Visum und davon, ob Sie sich im Land aufhalten. Erheblich. Mit Aufgabe des deutschen Wohnsitzes endet in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht, und der Progressionsvorbehalt entfällt für die...
Vor dem Kauf lohnt eine einzige Rechnung: Ihre erwartete Nettomiete nach thailändischer Steuer, Hausgeld und Verwaltung — und daneben der Effekt auf Ihren deutschen Steuersatz. Wir liefern Ihnen die belastbaren Miet- und Kostenzahlen für die Objekte Ihrer Auswahl; die steuerliche Einordnung...
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