Ja — ein Ausländer kann eine Eigentumswohnung (Condominium) in Pattaya rechtlich vollständig und auf seinen eigenen Namen als Freehold-Eigentum besitzen. Das thailändische Condominium-Gesetz erlaubt es Nicht-Thais, gemeinsam bis zu 49 % der gesamten Wohnfläche eines Gebäudes zu besitzen. Einheiten innerhalb dieser 49 % werden über die „Auslandsquote“ (Foreign Freehold) verkauft; die restlichen 51 % sind „Thai-Quote“.
Dies ist die sicherste Eigentumsform, die Ausländern in Thailand offensteht, und der Grund, warum Eigentumswohnungen — nicht Häuser oder Grundstücke — der natürliche Einstieg für internationale Käufer sind. Dieser Ratgeber erklärt die Quote, die Alternativen für Grundstücke und Villen, wie Sie die Kaufsumme rechtssicher überweisen und den Kaufablauf Schritt für Schritt.
| Struktur | Am besten für | Eigentum | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Foreign Freehold (Auslandsquote) | Eigentumswohnungen | Unbefristetes Freehold, auf Ihren eigenen Namen | Verfügbar, solange die 49-%-Auslandsquote des Gebäudes Platz hat. Die sicherste Option; die Mittel müssen in Fremdwährung nach Thailand fließen (FET-Zertifikat). |
| Eingetragenes Leasehold | Grundstücke, Villen, Häuser (und Condos bei voller Quote) | Eingetragener Pachtvertrag, üblich 30 Jahre (verlängerbar) | Das Leasehold wird am Land Office gegen den Titel eingetragen. Verlängerungsbedingungen und ein klarer Ausstieg sollten von einem unabhängigen Immobilienanwalt gestaltet werden. |
| Thailändische Gesellschaft | Grundstücke und Villen | Die Gesellschaft hält das Freehold; Sie kontrollieren die Gesellschaft | Eine thailändische GmbH hält das Grundstück. Für echte Unternehmen/Investoren legitim, jedoch mit laufenden Buchhaltungs- und Compliance-Pflichten — Rechtsberatung einholen. |
Ja. Ausländer können eine Eigentumswohnung in Pattaya als Freehold auf ihren eigenen Namen besitzen, sofern die 49-%-Auslandsquote des Gebäudes noch nicht ausgeschöpft ist. Dies ist die sicherste Eigentumsform, die Nicht-Thais in Thailand offensteht.
Das thailändische Condominium-Gesetz erlaubt Ausländern, gemeinsam bis zu 49 % der gesamten Wohnfläche eines Gebäudes als Freehold zu besitzen. Einheiten innerhalb dieser 49 % werden als „Auslandsquote“ (Foreign Freehold) verkauft; die restlichen 51 % sind „Thai-Quote“. Pearl Property prüft die verbleibende Auslandsquote jeder Einheit, bevor Sie besichtigen oder reservieren.
Freehold bedeutet, dass Ihnen die Immobilie unbefristet und vollständig gehört — für Ausländer bei Eigentumswohnungen innerhalb der 49-%-Quote verfügbar. Leasehold bedeutet ein eingetragenes Langzeit-Pachtrecht (üblich 30 Jahre, verlängerbar) statt des Titels selbst — der Weg für Grundstücke, Villen und Häuser sowie für Condos, sobald die Auslandsquote voll ist.
Die Kaufsumme muss aus dem Ausland in Fremdwährung nach Thailand überwiesen werden. Die empfangende thailändische Bank stellt anschließend ein Foreign-Exchange-Transaction-(FET)-Zertifikat aus, das für die Eintragung des ausländischen Freehold-Eigentums am Land Office gesetzlich erforderlich ist. Wir begleiten Sie durch Überweisung und Formalitäten.
Ist die 49-%-Auslandsquote ausgeschöpft, lässt sich dieselbe Einheit meist über ein eingetragenes Langzeit-Leasehold oder eine thailändische Gesellschaftsstruktur erwerben. Wir prüfen den Quotenstatus stets vorab und teilen ihn offen mit, damit es keine Überraschungen gibt.
Nicht als Freehold auf den eigenen Namen — das thailändische Recht behält Grundeigentum thailändischen Staatsbürgern vor. Ausländer kaufen Häuser und Villen über ein eingetragenes Langzeit-Leasehold (üblich 30 Jahre, verlängerbar) oder über eine thailändische Gesellschaft, die das Grundstück hält. Ein unabhängiger Anwalt sollte die Struktur gestalten und absichern.
Rechnen Sie mit rund 3–6 % des Kaufpreises für die Übertragungsgebühr (2 %, meist mit dem Verkäufer geteilt), Steuern und Abgaben sowie der Instandhaltungsgebühr für die Gemeinschaftsflächen und einer einmaligen Einzahlung in den Erneuerungsfonds. Ein Wiederverkauf ist meist in 4–8 Wochen abgewickelt.
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