Thailand Immobilien-Steuerratgeber: Wichtige Planungsgrundlagen für ausländische Investoren

Thailand Immobilien-Steuerratgeber: Wichtige Planungsgrundlagen für ausländische Investoren

Von Peer Johannsen, Managing Director, Pearl Property Pattaya9 Min. Lesezeit

Ein vollständiger Leitfaden zu thailändischen Immobiliensteuern für ausländische Investoren – Übertragungsgebühren, Specific Business Tax, Mieteinkommensteuer, Grund- und Gebäudesteuer, rechtliche Strukturen sowie das FET-Formular werden anhand realer Pattaya-Beispiele erläutert.

“Ein vollständiger Leitfaden zu thailändischen Immobiliensteuern für ausländische Investoren – Übertragungsgebühren, Specific Business Tax, Mieteinkommensteuer, Grund- und Gebäudesteuer, rechtliche...”

Peer Johannsen, Managing Director, Pearl Property Pattaya (since 2015)

Der Kauf einer Immobilie in Pattaya ist ein aufregender Meilenstein. Ob Sie eine Strandwohnung für den Ruhestand oder ein Apartment im Stadtzentrum als Renditeobjekt erwerben – die Vorteile in Bezug auf Lebensqualität und Finanzen liegen auf der Hand. Dennoch gibt es ein Thema, das die meisten ausländischen Käufer bis zur letzten Minute außer Acht lassen: Steuern und rechtliche Strukturen.

Ein typisches Szenario: Ein Käufer findet seine Traumwohnung, einigt sich auf einen Preis – und wird beim Grundbuchamt plötzlich mit unerwarteten Übertragungsgebühren und Steuerforderungen konfrontiert. Oder schlimmer noch: Er erzielt Mieteinnahmen, ohne seine steuerlichen Pflichten in Thailand zu kennen, was später zu erheblichen Problemen führt.

In diesem Einsteiger-Leitfaden schlüsseln wir die komplexe Welt der thailändischen Immobiliensteuern und Rechtsstrukturen in verständliche, leicht nachvollziehbare Begriffe auf. Anhand praxisnaher Beispiele aus Pattaya zeigen wir Ihnen genau, was Sie erwartet, wie Sie sich vorbereiten und wie Sie Ihre Investition sicher und rechtssicher strukturieren können.

Wenn Sie gerade erst in die Immobilienwelt einsteigen, empfehlen wir Ihnen, zunächst unseren Umfassenden Leitfaden: Immobilienkauf in Thailand als Ausländer (2026) zu lesen, um die grundlegenden Rahmenbedingungen zu verstehen.

Die Realität des Immobilienkaufs in Thailand

Bevor wir uns den Zahlen widmen, ist es unerlässlich, die grundlegende Regel des thailändischen Immobilienmarkts zu verstehen: Ausländer dürfen kein Land auf ihren eigenen Namen besitzen.

Allerdings können Ausländer Eigentumswohnungen zu 100 % als Freehold-Eigentum erwerben, sofern der ausländische Eigentumsanteil im gesamten Gebäude 49 % der Gesamtnutzfläche nicht übersteigt (die sogenannte „Ausländerquote"). Dank dieser unkomplizierten und rechtssicheren Eigentumsform sind Eigentumswohnungen die mit Abstand beliebteste Wahl für internationale Investoren in Pattaya.

Wenn Sie sich fragen, ob Sie eine Neubauwohnung oder eine Bestandsimmobilie kaufen sollten, lesen Sie unseren Vergleich: Neubau oder Bestandswohnung? Kosten, Risiken und Chancen im Vergleich.

Sehen wir uns nun die Steuern und Gebühren an, die in den einzelnen Phasen Ihrer Immobilienreise anfallen. Diese lassen sich in drei Hauptphasen unterteilen: Kauf, Halten und Verkauf.

Phase 1: Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie in Thailand muss die Transaktion beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen werden. Dabei fallen verschiedene Gebühren und Steuern an. Die Gesamtkosten belaufen sich in der Regel auf 1 % bis 6,3 % des Immobilienwerts – abhängig davon, wie lange der Verkäufer die Immobilie besessen hat und wie der Vertrag verhandelt wird.

Hier sind die spezifischen Kosten, die Sie kennen sollten:

Pattaya Grundbuchamt — wo alle Eigentumsübertragungen eingetragen werden

1. Übertragungsgebühr (2 %)

Dies ist die Standardgebühr des Grundbuchamts für die Übertragung der Eigentumsurkunde (Chanote) auf Ihren Namen. Sie berechnet sich mit 2 % des staatlich festgesetzten Verkehrswerts der Immobilie, der häufig etwas unter dem tatsächlichen Marktpreis liegt.

  • Wer zahlt? In Pattaya ist eine hälftige Kostenteilung zwischen Käufer und Verkäufer üblich – jede Partei übernimmt 1 %.

2. Stempelsteuer (0,5 %)

Die Stempelsteuer beträgt 0,5 % des eingetragenen Werts oder des Verkehrswerts, je nachdem, welcher Wert höher ist. Hinweis: Wenn die Specific Business Tax anfällt, entfällt die Stempelsteuer.

  • Wer zahlt? In Pattaya wird diese Kosten im Rahmen der üblichen Abschlussvereinbarung hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

3. Specific Business Tax (SBT) (3,3 %)

Diese Steuer soll kurzfristige Spekulationsgeschäfte mit Immobilien eindämmen. Sie beträgt 3,3 % des eingetragenen Werts oder des Verkehrswerts (je nachdem, welcher höher ist) und fällt an, wenn der Verkäufer die Immobilie weniger als 5 Jahre besessen hat. Hat der Verkäufer die Immobilie länger als 5 Jahre gehalten oder war sie länger als ein Jahr sein gemeldeter Hauptwohnsitz, entfällt diese Steuer.

  • Wer zahlt? Auch hier ist in Pattaya eine hälftige Kostenteilung üblich.

4. Quellensteuer (1 % bis 3 %)

Hierbei handelt es sich um die Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn. Ist der Verkäufer eine Gesellschaft, beträgt der Steuersatz pauschal 1 %. Bei natürlichen Personen wird er anhand einer progressiven Einkommensteuersskala berechnet.

  • Wer zahlt? In Pattaya wird auch diese Steuer üblicherweise hälftig als Teil der Gesamtabschlusskosten aufgeteilt.

Beispiel 1: Kauf einer Bestandswohnung in Jomtien

Sehen wir uns ein konkretes Beispiel an. Sie kaufen eine Bestandswohnung in Jomtien für 3.000.000 THB. Der Verkäufer besitzt die Immobilie seit 6 Jahren (daher fällt keine Specific Business Tax an). Der staatlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 2.800.000 THB.

Kostenposition Gesamt Ihr Anteil (50 %)
Übertragungsgebühr (2 % von ฿2,8 Mio. Verkehrswert) ฿56.000 ฿28.000
Stempelsteuer (0,5 % von ฿3 Mio.) ฿15.000 ฿7.500
Quellensteuer (ca. 1 % von ฿3 Mio.) ฿30.000 ฿15.000
Gesamte Abschlusskosten ฿101.000 ฿50.500

Ihre gesamten Abschlusskosten: ca. ฿50.500 (ungefähr 1,7 % des Kaufpreises).

Wichtiger Hinweis: Obwohl die hälftige Kostenteilung in Pattaya gängige Praxis ist, sollten Sie dies stets schriftlich bestätigen lassen, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen. Kalkulieren Sie als Ihren Anteil an den Gesamtabschlusskosten rund 1,5 % bis 2 % des Kaufpreises ein – so erleben Sie keine unangenehmen Überraschungen.

Phase 2: Steuern beim Halten und Vermieten der Immobilie

Sobald Sie Eigentümer der Immobilie sind, wechseln Sie von den Erwerbskosten zu den laufenden Haltungskosten und Einkommensteuern.

Die Grund- und Gebäudesteuer

Diese kürzlich eingeführte Steuer ist Thailands Version einer jährlichen Grundsteuer. Die gute Nachricht: Die Steuersätze sind im Vergleich zu westlichen Ländern äußerst gering.

Für eine Eigentumswohnung, die zu Wohnzwecken genutzt wird (also nicht gewerblich als Hotel vermietet), beträgt der Steuersatz in der Regel ca. 0,02 % des Verkehrswerts pro Jahr.

  • Beispiel: Bei einer Wohnung mit einem Verkehrswert von ฿3.000.000 beläuft sich Ihre jährliche Grundsteuer auf lediglich ฿600 (weniger als 20 USD).

Das ist deutlich weniger als das jährliche Hausgeld, das Sie zahlen werden. Informationen zu diesen Kosten finden Sie in unserem Leitfaden: Hausgeld in Pattaya: Wofür Sie wirklich zahlen.

Einkommensteuer auf Mieteinnahmen

Wenn Sie Ihre Pattaya-Wohnung vermieten, unterliegen diese Einnahmen der thailändischen Einkommensteuer – unabhängig davon, ob das Geld auf ein thailändisches oder ein ausländisches Konto überwiesen wird.

Als nicht in Thailand ansässiger Ausländer, der Einkünfte in Thailand erzielt, sind Sie verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung einzureichen (PND 90 oder 91).

Thailand wendet einen progressiven Steuertarif an:

Jährliches zu versteuerndes Einkommen Steuersatz
0 – ฿150.000 0 % (Steuerfrei)
฿150.001 – ฿300.000 5 %
฿300.001 – ฿500.000 10 %
฿500.001 – ฿750.000 15 %
฿750.001 – ฿1.000.000 20 %
฿1.000.001 – ฿2.000.000 25 %
฿2.000.001 – ฿5.000.000 30 %
Über ฿5.000.000 35 %

Der Pauschalabzug: Das thailändische Finanzamt gestattet Ihnen, pauschal 30 % Ihrer Bruttomieteinnahmen als Werbungskosten abzuziehen – ohne Belegpflicht.

Beispiel 2: Berechnung der Steuer auf Mieteinnahmen

Sie besitzen eine Wohnung in Pratumnak und vermieten diese langfristig für ฿20.000 pro Monat.

  • Jährliche Bruttomieteinnahmen: ฿240.000
  • Abzüglich Pauschalabzug (30 %): −฿72.000
  • Zu versteuerndes Einkommen: ฿168.000
  • Erste ฿150.000 → 0 % = ฿0 Steuer
  • Verbleibende ฿18.000 → 5 % = ฿900 Steuer
  • Ihre gesamte jährliche Einkommensteuer: lediglich ฿900

Wie Sie sehen, ist die Steuerlast bei einer einzelnen Mietimmobilie außerordentlich gering, was Pattaya zu einem äußerst attraktiven Markt für Investoren macht. Wenn Sie Ihre Rendite weiter optimieren möchten, lesen Sie unseren Umfassenden Leitfaden zur Renditeberechnung.

Phase 3: Steuern beim Verkauf Ihrer Immobilie

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, Ihre Pattaya-Immobilie zu verkaufen, sind Sie als Verkäufer für die in Phase 1 beschriebenen verkäuferseitigen Steuern verantwortlich.

Ihr vorrangiges Ziel sollte es sein, die Immobilie mindestens 5 Jahre zu halten (oder Ihren Namen für mindestens 1 Jahr in das Haushaltsregisterbuch, das sogenannte Tabien Baan, eintragen zu lassen). Dadurch sind Sie von der hohen Specific Business Tax von 3,3 % befreit und zahlen lediglich die Stempelsteuer von 0,5 %, Ihren Anteil an der Übertragungsgebühr sowie die Quellensteuer auf Ihren Gewinn.

Rechtsstrukturen: Wie sollten Sie kaufen?

Nachdem wir die steuerlichen Aspekte behandelt haben, widmen wir uns nun der rechtlichen Struktur. Wie genau sollten Sie die Immobilie halten?

Rechtsstrukturen für ausländischen Immobilienbesitz in Thailand

1. Direktes Freehold-Eigentum (Eigentumswohnung in der Ausländerquote)

Dies ist die optimale Lösung für ausländische Käufer. Sie erwerben eine Wohnung innerhalb des 49-prozentigen Ausländerkontingents. Ihr Name wird direkt beim Grundbuchamt auf der Eigentumsurkunde (Chanote) eingetragen.

  • Vorteile: 100 % rechtssicher, einfach zu veräußern, problemlos vererbbar.
  • Nachteile: Ausschließlich für Eigentumswohnungen geeignet; Häuser oder Grundstücke können auf diesem Weg nicht erworben werden.

2. Erbpacht (Leasehold)

Wenn ein Wohngebäude seine 49-prozentige Ausländerquote ausgeschöpft hat oder wenn Sie eine Villa oder ein Haus kaufen möchten, können Sie die Immobilie im Rahmen eines Erbbaurechts erwerben. In Thailand beträgt die maximale eingetragene Laufzeit eines Pachtvertrags 30 Jahre.

  • Vorteile: Ermöglicht den Erwerb von Immobilien außerhalb der Ausländerquote, häufig zu einem etwas niedrigeren Kaufpreis.
  • Nachteile: Sie sind nicht Eigentümer des Objekts; der Wert nimmt mit sinkender Restlaufzeit ab; die Verlängerung des Pachtvertrags nach 30 Jahren erfordert die Mitwirkung des Grundeigentümers und ist gesetzlich nicht automatisch gewährleistet.

3. Gründung einer thailändischen Gesellschaft

Viele Ausländer, die bebaute Grundstücke (Villen, Häuser oder Land) erwerben möchten, gründen eine thailändische Gesellschaft mit beschränkter Haftung, um die Immobilie darin zu halten. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass mindestens 51 % der Gesellschaft im Besitz thailändischer Gesellschafter sein müssen, während der Ausländer maximal 49 % halten darf.

  • Vorteile: Ermöglicht den Kauf von Grundstücken und Häusern; Sie können die Stimmrechtsmehrheit in der Gesellschaft innehaben.
  • Nachteile: Die thailändische Regierung prüft „Nominee"-Gesellschaften äußerst kritisch. Es fallen Gründungskosten, jährliche Buchhaltungsgebühren und Körperschaftsteuerpflichten an. Diese Struktur ist komplex und erfordert eine fundierte Rechtsberatung.

Für 90 % unserer Kunden bei Pearl Property Thailand empfehlen wir nachdrücklich den direkten Erwerb von Eigentum (Freehold) an einer Eigentumswohnung. Er bietet die beste Balance aus Rechtssicherheit, Einfachheit und Investitionspotenzial.

Wenn Sie unsicher sind, welches Viertel zu Ihrer Investitionsstrategie passt, lesen Sie unseren Vollständigen Pattaya Stadtviertel-Ratgeber 2026.

Die Bedeutung des FET-Formulars

Es gibt ein entscheidendes Rechtsdokument, das jeder ausländische Käufer kennen muss: das Foreign Exchange Transaction (FET)-Formular.

FET-Formular — unverzichtbar für den Kauf einer Eigentumswohnung im Rahmen der Ausländerquote in Thailand

Um im Rahmen der Ausländerquote rechtsgültig eine Eigentumswohnung (Freehold) zu erwerben, schreibt das thailändische Recht vor, dass die Kaufsumme aus dem Ausland in einer Fremdwährung stammen muss.

Wenn Sie Geld von Ihrem Heimatland auf Ihr thailändisches Bankkonto (oder das Konto des Bauträgers) überweisen, stellt die empfangende thailändische Bank ein FET-Formular aus. Sie müssen dieses Formular beim Grundbuchamt vorlegen, um nachzuweisen, dass die Mittel aus dem Ausland stammen. Ohne dieses Formular wird das Grundbuchamt die Übertragung der Eigentumsurkunde (Chanote) auf Ihren Namen verweigern.

Profi-Tipp: Stellen Sie stets sicher, dass Ihre internationale Banküberweisung den Verwendungszweck klar benennt: „Für den Kauf der Eigentumswohnungseinheit [Nummer] im Projekt [Wohnungsname]."

Fazit: Mit guter Planung zum Erfolg

Das thailändische Steuersystem ist für Immobilieninvestoren grundsätzlich sehr vorteilhaft — mit niedrigen jährlichen Haltungskosten und angemessenen Einkommensteuersätzen. Der Schlüssel zu einem sorgenfreien Investment besteht schlicht darin, die Regeln zu kennen, bevor man ins Spiel einsteigt.

Indem Sie die Übertragungsgebühren von Anfang an einkalkulieren, Ihre Immobilie länger als fünf Jahre halten, um die Specific Business Tax zu vermeiden, und konsequent auf die sichere Eigentumsstruktur der Ausländerquote (Freehold) setzen, legen Sie den Grundstein für ein gewinnbringendes und sicheres Investment in Pattaya.

Bei Pearl Property Thailand begleiten wir unsere Kunden durch jeden Schritt des Prozesses — von der Suche nach der idealen renditestarken Eigentumswohnung bis hin zur Sicherstellung rechtskonformer Verträge und steuerlicher Optimierung.

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Häufige Fragen

Die Realität des Immobilienkaufs in Thailand

Bevor wir uns den Zahlen widmen, ist es unerlässlich, die grundlegende Regel des thailändischen Immobilienmarkts zu verstehen: Ausländer dürfen kein Land auf ihren eigenen Namen besitzen. Allerdings können Ausländer Eigentumswohnungen zu 100 % als Freehold-Eigentum erwerben , sofern der...

Phase 1: Steuern und Gebühren beim Immobilienkauf

Beim Erwerb einer Immobilie in Thailand muss die Transaktion beim zuständigen Grundbuchamt eingetragen werden. Dabei fallen verschiedene Gebühren und Steuern an. Die Gesamtkosten belaufen sich in der Regel auf 1 % bis 6,3 % des Immobilienwerts – abhängig davon, wie lange der Verkäufer die...

Phase 2: Steuern beim Halten und Vermieten der Immobilie

Sobald Sie Eigentümer der Immobilie sind, wechseln Sie von den Erwerbskosten zu den laufenden Haltungskosten und Einkommensteuern. Diese kürzlich eingeführte Steuer ist Thailands Version einer jährlichen Grundsteuer. Die gute Nachricht: Die Steuersätze sind im Vergleich zu westlichen Ländern...

Phase 3: Steuern beim Verkauf Ihrer Immobilie

Wenn der Zeitpunkt gekommen ist, Ihre Pattaya-Immobilie zu verkaufen, sind Sie als Verkäufer für die in Phase 1 beschriebenen verkäuferseitigen Steuern verantwortlich. Ihr vorrangiges Ziel sollte es sein, die Immobilie mindestens 5 Jahre zu halten (oder Ihren Namen für mindestens 1 Jahr in das...

Rechtsstrukturen: Wie sollten Sie kaufen?

Nachdem wir die steuerlichen Aspekte behandelt haben, widmen wir uns nun der rechtlichen Struktur. Wie genau sollten Sie die Immobilie halten?

Die Bedeutung des FET-Formulars

Es gibt ein entscheidendes Rechtsdokument, das jeder ausländische Käufer kennen muss: das Foreign Exchange Transaction (FET)-Formular .

Fazit: Mit guter Planung zum Erfolg

Das thailändische Steuersystem ist für Immobilieninvestoren grundsätzlich sehr vorteilhaft — mit niedrigen jährlichen Haltungskosten und angemessenen Einkommensteuersätzen. Der Schlüssel zu einem sorgenfreien Investment besteht schlicht darin, die Regeln zu kennen, bevor man ins Spiel einsteigt...

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